Donnerstag, 25. Januar 2024

Zuger Waldgesetz: Strenge Regeln für Biker und Drohnenflieger

Velofahrer dürfen im Zuger Wald nur auf den Waldstrassen ihrem Hobby frönen. Und Drohnenflüge bleiben in der Regel verboten.

Im November 2023 hatte die GLP zwei Anträge verfasst zum Zuger Waldgesetz.

Siehe Vorstoss vom 6. November 2023 bezüglich Drohnen sowie vom 21. November 2023 bezüglich Mountainbiking.

Die Zuger Zeitung hat nun darüber berichtet (Bezahlartikel).